Heutzutage ist die Wahl zwischen DSL und Kabelinternet eine sehr wichtige Entscheidung, denn beide Netzwerke versprechen zuverlässige und schnelle Verbindungen.
Mit welchen Kosten muss ich beim Auslandsaufenthalt über Roaming rechnen?
In den vergangenen Jahren hat nicht nur der deutsche Gesetzgeber schrittweise die Rechte der Verbraucher beim Thema mobile Kommunikation gestärkt. Auch auf europäischer Ebene gab es nach und nach wichtige Verbesserungen, um versteckten hohen Kosten für das Telefonieren, den Versand von Nachrichten und vor allem das mobile Surfen im Ausland einen Riegel vorzuschieben. Dabei gelten einheitliche Gebührenstandards nicht allein in Ländern der Europäischen Union. Dank internationaler Abkommen können Sie im Urlaub auch in einigen anderen Ländern günstiger oder gar kostenlos wie gehabt Ihren aktuellen Mobilfunktarif verwenden. Spätestens aber im Zusammenhang mit Fernreisen empfiehlt es sich für Kundinnen und Kunden, vor dem ersten Gebrauch des mobilen Endgerätes die vertraglichen Details genau zu studieren.
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Risiko der Roaming-Abrechnung nach dem entspannten Urlaub
- 2 In welchem Fall muss ich mit Extraausgaben durch Roaming rechnen?
- 3 Rechtslage hat sich für Mobilfunkkunden konstant verbessert
- 4 EU-Roaming-Verordnung – diese Regelung gilt seit 2022 für die Handynutzung im Ausland
- 5 Europas Gesetzgeber hat die Regeln 2022 erneut angepasst
- 6 Europarecht kennt auch Sonderfälle für die Abrechnung bei Roaming
- 7 Wann ist eigentlich von Roaming die Rede und wann nicht?
- 8 Deshalb sind Aufschläge beim Roaming-Einsatz denkbar
- 9 Handynutzer müssen Tarife in angemessenem Rahmen beanspruchen
- 10 Individuelle Angebote und Konditionen fürs Roaming außerhalb Europas sind möglich
- 11 Fazit zur Frage „Mit welchen Kosten muss ich beim Auslandsaufenthalt über Roaming rechnen?“:
Das Risiko der Roaming-Abrechnung nach dem entspannten Urlaub
Andernfalls droht bei der Lektüre der ersten Abrechnung nach Rückkehr in die Heimat das böse Erwachen. Zudem tun Sie als Urlauber in spe gut daran, grundsätzlich vor Beginn einer geplanten Reise zu prüfen, welche Preise im Einzelnen für Anrufe und Nachrichten aufgerufen werden. Tatsächlich nämlich drohen insbesondere bei Aufenthalten am anderen Ende der Welt Kosten, die in Deutschland oder Europa schon seit Jahren zur Freude der Mobilfunkkunden der Vergangenheit angehören. Mit welchen Kosten Sie beim Auslandsaufenthalt über Roaming rechnen auf dem heimischen Kontinent (vor allem außerhalb der EU) oder eben außerhalb der Europäischen Gemeinschaft rechnen müssen, möchten unsere Experten an dieser Stelle erklären.
In welchem Fall muss ich mit Extraausgaben durch Roaming rechnen?
Die erste Frage ist zwangsläufig, wann überhaupt Kosten über Roaming entstehen und wie sich der Begriff definieren lässt. Als Roaming wird Telefonieren wie auch der Versand von Kurznachrichten und die Nutzung des mobilen Internets außerhalb des eigentlich gebuchten Tarifgebiets. Provider garantieren ihren Kunden auch im Ausland eine ständige Erreichbarkeit – heutzutage unabhängig davon, wo außerhalb Deutschlands Sie sich aufhalten. In der Frühphase der mobilen Kommunikation gab es wegen fehlender grenzübergreifender Partnerschaften und flächendeckender Versorgung durchaus Länder, in denen Nutzer vom Service „abgeschnitten“ waren. Mittlerweile ist auf den Anschluss auch bei Fernreisen auf andere Kontinente meist für dauerhafte Erreichbarkeit gesorgt.
Rechtslage hat sich für Mobilfunkkunden konstant verbessert
Deutliche Fortschritte aus Verbrauchersicht gab es sukzessive bei den Entgelten. Wer sich früher die Frage „Mit welchen Kosten muss ich beim Auslandsaufenthalt über Roaming rechnen?“ stellte, überlegte sich zweimal, ob ein mobiler Internetzugang und Gesprächsbereitschaft im Ausland wirklich notwendig sind. Schon bei kurzen Aufenthalten in direkte Nachbarländer war pro Gesprächsminute und verbrauchtem Kilobyte Datenvolumen mit deutlich höheren Kosten als zu Hause zu rechnen. Wer selbst Anrufe aus dem Ausland führte, musste teilweise Preise von zwei und mehr Euro pro Minute zahlen. Als Empfänger von Anrufen wiederum sahen Anbieter die Übernahme der Anrufkosten ab der Landesgrenze vor. Grund genug für viele Handynutzer, das Mobiltelefon im Urlaub nur gelegentlich einzuschalten oder die Roaming-Funktion zu deaktivieren. Auch der Kauf von Prepaid-Karten im Ausland war mitunter eine günstigere Alternative.
Internationale Kooperationen zwischen Mobilfunkanbietern (oder vergleichbare Tarife in verschiedenen Ländern), vor allem aber staatliche Regulierungen des Mobilfunksektors haben die Situation der Nutzer nach und nach positiv verändert.
EU-Roaming-Verordnung – diese Regelung gilt seit 2022 für die Handynutzung im Ausland
Die Mitglieder der Europäischen Union haben schon vor Jahren wichtige Weichen für Roaminggebühren im Ausland gestellt. Die betreffende EU-Roaming-Verordnung wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet und aktualisiert. Die aktuellste Version (Stand: 11/2022) gilt seit 1. Juli 2022 und bis zum 30. Juni 2032. Zuvor hatte die Politik zunächst 2012, später im Jahr 2017 wesentliche Anpassungen der Roaming-Verordnung vorgenommen. Wichtig für Anbieter waren Regeln für die sogenannten Vorleistungsentgelte. Hier handelt es sich um solche Kosten, die Provider untereinander im Zusammenhang mit Roaming berechnen dürfen. Noch liegt die „Schutzobergrenze“ (sie umfasst Kosten für den Datentransit, die Zustellung von Anrufen und den Verbindungsaufbau) bei 0,022 Euro. Ab 2025 und bis 30.06.2022 sinkt der Höchstwert auf 0,019 Euro pro Monate.
Für „regulierte Roamingnachrichten“ dürfen Roaming-Anbieter bisher bis zu 0,004 Euro pro Nacht berechnen. Die Schutzobergrenze sinkt in diesem Fall 2025 auf 0,003 Euro je Nachricht. Klare Regeln sieht die EU auch für Datendienste im Rahmen von Roaming vor. Pro Gigabyte dürfen diesbezüglich als „regulierte Datenroamingdienste“ bei maximal 2,00 Euro je Gigabyte liegen.
Europas Gesetzgeber hat die Regeln 2022 erneut angepasst
Ganz gleich, ob Sie Ihren Tarif im Ausland zu privaten oder gewerblichen Zwecken nutzen: Die nationalen Gebühren fürs Telefonieren, SMS, Surfen im WWW und den mobilen Datenverbrauch insgesamt gelten auch im europäischen Ausland. Zusätzlich Roaming-Entgelte sind nicht zulässig. Über die EU hinaus greift das Abkommen auch für folgende Länder:
- Liechtenstein
- Norwegen
- Island
Extreme Mehrkosten müssen Sie im besagten Gebiet somit nicht mehr fürchten. Eine gute Nachricht im Zusammenhang mit der EU-Roaming-Verordnung gibt es zudem für Kunden, die sich für längere Zeit im Ausland enthalten oder gar langfristig den Wohnort in ein anderes Land verlegen. Auch sie haben per Gesetz einen Anspruch auf Weiternutzung Ihres deutschen Tarifs und zusätzliche Roaming-Kosten. Grundlage der Verordnung ist das Prinzip „Roam-Like-At-Home“ (RLAH). Der Ansatz bezieht sich ebenfalls auf den Bereich der 5G-Technologie. Provider sind verpflichtet, diesen Service im europäischen Ausland anzubieten. Voraussetzung dafür ist, dass 5G im betreffenden Land überhaupt verfügbar ist.
Europarecht kennt auch Sonderfälle für die Abrechnung bei Roaming
Wie so oft gilt beim Roaming: Keine Regel ohne Ausnahme! Sonderregelungen begegnen Ihnen zwar nicht beim Roaming in der EU und den drei oben erwähnten Ländern. Denkbar aber sind Begrenzungen des vereinbarten Datenvolumens. Mancher Provider sieht Drosselungen des Volumens – beispielsweise auf 80 Prozent – vor, wenn Sie sich länger im Ausland aufhalten. Für einen Verbrauch über die reduzierte monatliche Datenmenge hinaus können zusätzliche Kosten anfallen. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Tarifs zeigt, welchen Vereinbarungen Sie diesbezüglich zugestimmt haben. Denkbar ist im Übrigen, dass Leistungen (beispielsweise die maximale Geschwindigkeit beim mobilen Surfen) nicht in der gewohnten Weise sichergestellt werden können. Dies lässt sich damit erklären, dass die Netzabdeckung und Qualität in anderen Ländern besser oder schlechter ausfallen können. Auch in diesem Punkt lohnt sich die Kontaktaufnahme zum Anbieter, um die wahrscheinlichen Bedingungen in Erfahrung zu bringen. Ausgenommen von der Kostensicherheit sind auch Leistungen, die aus den Mobilfunknetzen von Schiffen und Flugzeugen in Anspruch genommen werden.
Wer Langstreckenflüge oder längere Kreuzfahrten plant, tut gut daran, die genauen Regelungen des Providers in diesem Punkt zu prüfen. Generell gilt die Roaming-Verordnung nur für den Fall, dass Ihr Mobilfunkanbieter tatsächlich den Geräteeinsatz in anderen EU-Mitgliedstaaten möglich macht. Erfreulich sind indes die klar vorgegeben Obergrenzen für Telefonie und SMS bis Mitte 2032. Provider dürfen pro Gesprächsminute aus Deutschland innerhalb der EU höchstens 19 Cent, pro SMS maximal 6 Cent berechnen.
Wann ist eigentlich von Roaming die Rede und wann nicht?
Die Bundesnetzagentur formuliert hier sehr genau. Nutzer eines deutschen Mobilfunkvertrags, die aus Deutschland Anschlüsse im Ausland anwählen, nehmen eine Auslandsverbindung in Anspruch. Roaming liegt vor, wenn Sie Ihren Tarif IM Ausland nutzen. Anrufe in sogenannte Drittstaaten wie die Türkei oder die Schweiz deckt die Verordnung der EU ebenfalls nicht ab.
Ausgenommen von der Verordnung sind zudem:
- San Marino
- Andorra
- Monaco
- die Isle of Man
- die Kanalinseln
- Gibraltar
- der Vatikan
- karibische Überseegebiete
Allerdings finden sich diese Länder und Regionen in den Roaming-Vorgaben einzelner Mobilfunkanbieter wieder. Ein Grund mehr, die AGB zu studieren, bevor Sie Ihren Tarif im Ausland nutzen. Entscheidend für die Anwendung der Verordnung ist also die Tarifnutzung außerhalb des Heimatnetzes. Ausgenommen sind weiter Auslandsverbindungen in alle anderen nicht an die Verordnung gebundenen Länder bzw. Mobilfunkanbieter. Provider sind per Gesetz verpflichtet, ständig aktuelle Preislisten zur Verfügung zu stellen, um Kunden im Rahmen von Auslandsreisen bezüglich der Kosten nicht im Unklaren zu lassen. Mit welchen Kosten muss ich beim Auslandsaufenthalt über Roaming abseits des Geltungsbereichs der Verordnung rechnen? Es kommt darauf an.
Deshalb sind Aufschläge beim Roaming-Einsatz denkbar
Der europäische Gesetzgeber ist für einheitliche Regeln vor das Problem gestellt, dass die Preise in den Mitgliedsländern mitunter deutliche Unterschiede aufweisen. Um den Providern in den verschiedenen Ländern gerecht zu werden, sind Aufschläge durchaus zulässig. Die Europäische Kommission hat zu diesem Zweck einige Schutzklauseln verankert. Auch, um Missbrauch zu verhindern. Zuschläge sind etwa dann zulässig, wenn Nutzer in einem Land besonders günstige Karten erwerben oder Tarife buchen, diese nachfolgend aber vorrangig andernorts nutzen. Der Begriff der „stabilen Bindung“ hat dabei einen hohen Stellenwert. Kunden, die in einem Land leben, aber in Vollzeit einer Beschäftigung in einem anderen Land der Gemeinschaft nachgehen, müssen üblicherweise nicht mit Mehrkosten und Aufschlägen rechnen. Ist keine solche Bindung erkennbar, dürfen Provider folgende zusätzlichen Entgelte berechnen:
- bei Sprachanrufen bis zu 0,022 Euro je Gesprächsminute
- 0,004 Euro pro SMS (zusätzlich kann die Mehrwertsteuer fällig werden)
- bis zu 2,00 Euro pro Gigabyte Datenvolumen (Stand: 2022)
Um höhere Ausgabe beim Datentransfer zu verhindern, sieht der Gesetzgeber die Option zur Einrichtung eines Kosten-Airbags vor. Jeder an die Verordnung gebundene Provider muss diese Option als Standardlösung offerieren. Und zwar bereits seit Mitte 2010. Nutzer von Daten-Flatrates sollten sich genau informieren. Allerspätestens ab Erreichen einer preislichen Obergrenze von 100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) eine automatische Unterbrechung des Datendienstes installiert werden. Der Service wird dann wieder freigeschaltet, wenn ein Auftrag vom Kunden erteilt wird. Der Anspruch zur Einrichtung des Airbags ist kostenlos – auch Anpassungen und Löschungen des Auftrags dürfen keine Kosten beim Roaming verursachen. Welches Datenvolumen als Maximum angesetzt werden sollte, ist eine Frage des individuellen Verbrauchs. Sobald der festgelegte Grenzwert erreicht ist, muss Sie Ihr Provider darüber benachrichtigen.
Handynutzer müssen Tarife in angemessenem Rahmen beanspruchen
Keine Rolle spielen Preisobergrenzen bei Flatrate-Verträgen, die sowohl EU-weite Auslandsgespräche als auch Telefonate (oder Nachrichten) in Nicht-EU Länder abdecken. Sehen Flatrates Kontingent-Begrenzungen vor, greift die Regelung, sobald Kontingente verbraucht sind. Ein heikles Thema sind Sonderrufnummern bei der Telefonie. Sie können erhebliche Extrakosten verursachen, da die Preisgrenzen keine Gültigkeit haben. Auch haben Anbieter das Recht, Roaming-Leistungen zu begrenzen oder gänzlich auf diese außerhalb geltenden EU-Rechts zu verzichten. Dann sind automatisch aber auch zusätzliche Kosten untersagt. Wesentlicher Punkt bei der Inanspruchnahme von Roaming ist eine angemessene Nutzung.
Wer einen deutschen Tarif über vier oder mehr Monate nachweislich im Ausland nutzt, muss mit Einschränkungen und/oder höheren Kosten rechnen. Über einen solchen Verdacht und drohende Aufschläge wird Sie Ihr Mobilfunkanbieter informieren. Sie haben so die Möglichkeit, Ihr Verhalten binnen zwei Wochen anzupassen.
Individuelle Angebote und Konditionen fürs Roaming außerhalb Europas sind möglich
Wer seinen Tarif nicht in den derzeit 27 Mitgliedsländern der EU und den drei genannten zusätzlichen Staaten verwendet, sollte den Aufenthalt im Ausland umso genauer vorbereiten. Achtung: Großbritannien ist nach dem „Brexit“ nicht mehr an die EU-Roaming-Verordnung gebunden. Zumindest theoretisch. Bis zum Ende des Jahres 2022 halten viele Provider als Übergangslösung an den bisherigen Regularien fest. Ungleich schwieriger wird es beim Roaming, wenn Ihre Reise – kurzfristig oder dauerhaft – eben nicht in ein Land der Europäischen Union führt. So eindeutig die Regeln in der EU ausfallen, so undurchsichtig sehen die Konditionen der Anbieter mitunter im Nicht-EU-Ausland aus. Verbraucherschützer warnen wegen drohender Kosten teils vor einem „schwarzen Loch“. Einmal bergen gerade Reisen abseits des Festlandes hohe Risiken. Denn dort gelten die Regeln nicht. Mobilverbindungen über ein Satellitensystem sind dabei nur eine Gefahr. Unabdingbar bei Seereisen sind deshalb die Rücksprache mit dem Provider und die Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen.
Möchten Sie zusätzliche Kosten grundsätzlich vermeiden, können Sie natürlich die automatische Netzwahl Ihres Handys oder Tablets ausschalten. Alternativ haben Sie bei vielen Tarifen und Mobilfunkanbietern die Möglichkeit, kurzfristig oder dauerhaft gesonderte Flatrates für Tarifzonen oder Länder zu buchen. Auf diese Weise können Sie frühzeitig verhindern, dass ein Auslandsaufenthalt zu wesentlichen Mehrkosten führt. Die Tarifextras lohnen sich natürlich nur, wenn Sie von gebührenpflichtigen Leistungen am Ende auch Gebrauch machen. So oder so wird eine vorausschauend gebuchte Flatrate für Reisen in die USA und andere weit entfernte Länder sogar günstiger als ein einmaliges längeres Telefonat in die Heimat sein.
Wichtig zum Schluss:
→ Dieser Artikel hat keinen Anspruch auf rechtliche Korrektheit und Vollständigkeit. Er soll in erster Linie als Überblick zum Status quo in der EU zum Thema Roaming und damit verbundenen Kosten dienen.
Generell empfiehlt es sich, gerade bei Reisen in Länder außerhalb Europas frühzeitig Konditionen zu vergleichen und im Fall der Fälle, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise durch die vorläufige Buchung ergänzender Flatrates und anderer Tarif-Extras für das jeweilige Zielland.
Fazit zur Frage „Mit welchen Kosten muss ich beim Auslandsaufenthalt über Roaming rechnen?“:
Telefonate, SMS und mobiles Surfen im Ausland können im Nachhinein zu einem echten Ärgernis werden. In der EU hat der Gesetzgeber für einen sicheren Kostenrahmen gesorgt. Über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus sollten Tarifkunden selbst dafür sorgen, dass von Anfang an etwaige Tarifextras gebucht werden, um im Nicht-EU-Ausland bestmögliche Konditionen zu erreichen. Der Kontakt zum Provider und der Vergleich der Konditionen sind dabei das A und O. Auch ein zusätzlicher Tarif eines lokalen Mobilfunkanbieters kann im Ausland helfen, unnötig hohe Ausgaben zu verhindern.
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