In den vergangenen Jahren hat nicht nur der deutsche Gesetzgeber schrittweise die Rechte der Verbraucher beim Thema mobile Kommunikation gestärkt.
Was ist eine ordentliche und was eine außerordentliche Kündigung?
Wer seinen DSL-Vertrag bei seinem bestehenden Anbieter kündigen möchte, sollte zuerst seinen Vertrag gründlich durchlesen. Denn – nicht immer sind es die gleichen Kündigungsfristen. Vielmehr gibt es hier doch einige Abweichungen bei den einzelnen Providern. Im Vertrag stehen auch die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung.
Inhaltsverzeichnis
Die ordentliche Kündigung
Normalerweise laufen die Flat-Verträge für DSL-Anschlüsse oder Kombipakete in der Regel 24 Monate. Bei vielen Anbietern sind hier die Kündigungsfristen mit drei Monaten angesetzt. Eine ordentliche Kündigung besteht also dann, dass gekündigt wird, wenn der Vertrag ausläuft. Wer das Datum verpasst, hat Pech gehabt. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Es schadet nie, rechtzeitig vorher zu kündigen. Das heißt, die Kündigung kann durchaus schon ein halbes Jahr oder vier Monate vorher ausgesprochen werden. Wichtig ist nur, dass der Nutzer dies schriftlich macht und die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein abgesendet. Diese Punkte sollte ein Kündigungsschreiben enthalten:
- Name und Anschrift des Nutzer und des Anbieters
- Als Betreff: Kündigung
- Vertrags-Nummer
- Wenn vorhanden – Einzugsermächtigung widerrufen
- Bitte um Bestätigung der Kündigung und Kündigungszeitpunkt
- Handschriftliche Unterschrift
Die außerordentliche Kündigung
Wer seinen Vertrag innerhalb der Vertragsdauer kündigen möchte, kann mit Schwierigkeiten rechnen. Es müssen schon besondere Gründe vorliegen, damit der Nutzer ohne weitere Kosten aus diesem Vertrag herauskommt.
Defekte Hardware (Router, Modem)
Ist der Router oder das Modem defekt, erfüllt der Anbieter seine vertraglichen Pflichten nicht. In diesem Fall, muss der Nutzer den Provider informieren und um Reparatur ersuchen. Die Hardware muss eingeschickt werden und eine Fristsetzung für die Instandsetzung ist optimal. Reagiert der Anbieter nicht, auch nicht nach einer erneuten Frist, sollte die Hardware zurückgefordert werden. Erst wenn der Anbieter auf keines der Angebote des Nutzers reagiert, ist er zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
– Eine außerordentliche Kündigung setzt immer besondere Fälle voraus und ist oftmals mit Schwierigkeiten verbunden.
Preiserhöhung
Mit der Unterschrift unter einem DSL-Vertrag wurde auch der Preis für die Nutzung festgelegt, der für 12 oder 24 Monate gilt. Daran muss sich der Provider halten. Erhöht er innerhalb dieser Zeit den Preis, kann der Nutzer mit sofortiger Wirkung den Vertrag kündigen. Dies ist ohne Zweifel rechtlich zulässig.
Anschlussschaltung – Techniker kommt nicht
Bei einigen Providern muss ein Techniker die Anschlussschaltung vornehmen. Dazu wird ein Termin vereinbart. Erscheint beim ersten Mal der Techniker nicht, kann der Vertrag nicht sofort gekündigt werden, sondern es muss ein zweiter Termin vereinbart werden. Erscheint der Techniker zum zweiten Mal nicht, kann die außerordentliche Kündigung in Anspruch genommen werden. Es ist auch möglich, sofort einen anderen DSL-Anbieter mit dem Anschluss zu beauftragen. Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte ein Zeuge die Anwesenheit des Nutzers in der Wohnung bestätigen können. Nicht selten wird die Aussage getroffen – wir waren da, nur hat keiner die Wohnung geöffnet.
Störungen der Telefon- oder Internetverbindung
Gelegentliche Störungen oder Ausfälle sind vom Nutzer hinzunehmen. Sie geschehen immer wieder und das bei jedem Internetanschluss Anbieter. Oftmals sind Unwetter oder andere technische Störungen der Auslöser. Ist es jedoch der Fall, dass längere Totalausfälle und gravierende Unterbrechungen in der Kommunikation fast schon die Regel sind oder gehäuft auftreten, kann gekündigt werden. Auch hier gilt – Fristsetzung. Bleiben die Störungen auch nach Ablauf der Frist noch bestehen, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Aber auch hier ist eine Beweissicherung von Vorteil – entweder durch Aufzeichnungen oder durch Zeugen.
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