Vodafone rüstet auf: Bis zu 7 Millionen Glasfaser-Anschlüsse geplant
Im letzten Jahr verkündete Vodafone, der führende Kabelnetzbetreiber Deutschlands, den Aufbau eigener Glasfaseranschlüsse.
05.07.2022
Die Sommerzeit und der schrittweise Beginn der Ferien in für die meisten deutschen Verbraucher die Hauptreisezeit. Auf den Gebrauch des heimischen Mobilvertrags wollen Reisende dabei natürlich nicht verzichten. Der Aufenthalt im Ausland galt früher als nicht zu unterschätzender Kostenfaktor auf der Liste der Urlaubsausgaben. Zum Leidwesen vieler Urlauber gab es in der Vergangenheit vor allem beim Thema „Roaming“ vielfach das sprichwörtliche böse Erwachen. Die Politik ist jedoch bemüht, wirtschaftliche Risiken in Verbindung mit der Verwendung des Smartphones oder Tablets im Ausland immer stärker einzuschränken. Auch Anfang Juli 2022 gab es aus diesem Grund erneut eine wichtige Nachbesserung der bisher geltenden Rechtslage. Relevant sind die veränderten rechtliche Situation bezüglich der technologischen Rahmenbedingungen des genutzten Tarifs.
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Bisher hatte mancher Nutzer das Problem, dass zu Hause garantierte Leistungen eben nicht bei jedem Auslandsaufenthalt zur Verfügung standen. Pünktlich zum Ferienbeginn hat die Europäische Union nun nachgebessert. Die korrigierten Regelungen beziehen sich nicht nur auf die Länder der EU. Auch in den Partner-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island gilt seit Anfang dieses Monats die neuen Bedingungen. Worum geht es genau? Wer aus Deutschland in Länder der Staatengemeinschaft oder die drei genannten Staaten reist, hat inzwischen als Verbraucherin oder Verbraucher ein verbrieftes Recht darauf, identische Mobilfunktechnologien wie in der Heimat zu verwenden. Die Unterscheidung zwischen Netzstandards in unterschiedlichen Ländern entfällt damit im Interesse der Nutzer endgültig.
Allerdings gilt es wie so oft eine Einschränkung. Voraussetzung nämlich ist, dass die gebuchte Technologie im jeweiligen Land tatsächlich zur Verfügung steht. Wichtig ist diese Differenzierung schon deshalb, weil es von Land zu Land in der Europäischen Union noch immer zum Teil deutliche Unterschiede gibt.
Die deutsche Bundesnetzagentur weist ausdrücklich auf diese möglichen technologischen Abweichungen hin. In besonderer Weise geht es in diesem Zusammenhang um den auch in Deutschland noch nicht flächendeckend genutzten Standard der 5G-Technologie. Hierzulande gibt es bei diesem Thema seit langem viele kritische Stimmen. Trotzdem ist der Standard längst nicht in allen EU-Ländern garantiert. Eben deshalb handelt es sich bei der EU-weiten Vereinbarung zur Versorgung ohne Aufpreis zunächst um eine theoretische Übereinkunft zu einheitlichen Bedingungen für Mobilfunknutzer. Abgesehen davon: Auch in Deutschland ist 5G keineswegs überall nutzbar. Nach wie vor müssen viele Kundinnen und Kunden mit dem langsameren LTE-Standard vorliebnehmen. Wer daheim „nur“ LTE nutzt, hat deshalb im Rest von Europa ebenfalls nur einen Anspruch auf diesen Service. Und dennoch: Ein wichtiger rechtlicher Schritt für Europa ist die Überarbeitung der Verordnungen ohne Frage.
Es handelt sich genau genommen um die Fortsetzung der seit Mitte 2017 realisierten Anpassungen. Damals hatten sich die Mitgliedsstaaten der EU auf einheitliche Preise für Gespräche, den Versand und Empfang von SMS sowie den Datentransfer verständigt. Oder anders besser: Verbraucher sollten auf Reisen nach dem Motto „Roam like at Home“ nicht mehr als zu Hause zahlen müssen. Dank der geltenden neuen Roaming-Netzverordnung gilt diese Richtlinie seit Anfang Juli 2022 für ein weiteres Jahrzehnt.
Ziel der Novelle ist darüber hinaus eine bessere Transparenz im Hinblick auf die sogenannten Mehrwertdienste in Mobilfunknetzen. Hier geht es unter anderem um Sonderrufnummern, die man auch in Deutschland anhand von Vorwahlnummern „0180“, „0800“ sowie „0900“ erkennt. Das Dilemma für viele Touristen besteht darin, dass genau solche Nummern auf Reisen von Bedeutung sind, wenn es um die Reservierung von Mietwagen, Flugbuchungen und vergleichbare Leistungen geht. Deshalb ist die Standardisierung wichtig. Anfang Juni des Jahres 2023 sind Provider durch die in Kraft getretenen Richtlinien weiterhin gezwungen, auf ihren Internetpräsenzen eindeutig über mögliche Aufschläge für Roaming basierte Anrufe und Nachrichten zu informieren. Umgehende Informationen zu höheren Kosten erhalten Nutzerinnen und Nutzer inzwischen auch, wenn es um Notrufe über die EU-weit geltende Notrufnummer „112“ geht.
Bei Notrufen sieht die EU ab Juni 2023 zusätzliche Nachbesserungen vor. Gerade mit Blick auf gehörlose Nutzer und öffentlich verfügbare Warnsysteme (Stichwort: Nina-App in Deutschland) soll im kommenden Jahr eine bessere Informationspolitik greifen.
Last but not least hat die Europäische Union für den Sektor der sogenannten „Bordnetze“ Maßnahmen ergriffen. Provider müssen seit Anfang Juli 2022 diesbezüglich „angemessene Schritte zur Vermeidung unbeabsichtigten Roamings“ ergreifen. Die Bundesnetzagentur spricht dabei unter anderem von der Vorgabe für Anbieter, transparente Aussagen dazu zu veröffentlichen, wie Endkunden kostspieliges Roaming auf Geräten deaktivieren oder alternativ eine automatisierte Netzauswahl zugunsten einer günstigeren, manuellen Netzwahl umgehen können. So sollen Verbraucher bei Reisen auf hoher See nächst zustimmen müssen, bevor sich Gerät in teure Datendienste innerhalb von Bordnetzen einloggen. Alle in allem tut sich also einiges, um Verbraucher allmählich in eine bessere Lage zu versetzen. Noch aber gibt es etliche kritische Punkte, die für Mobilfunkkunden zu Problemen führen können.
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