Rufnummernmitnahme beim Wechsel des Anbieters

So nehmen Sie Ihre Festnetz- oder Handynummer mit

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Das Wichtigste zusammengefasst:
  • Rufnummernmitnahme beantragen: Informieren Sie zunächst Ihren bisherigen Anbieter und beantragen Sie die Portierung der Telefonnummer, am besten während der Kündigung. Gebühren für die Rufnummernmitnahme sind seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr zulässig.
  • Fristen beachten: Der neue Anbieter hat ein Zeitfenster von 30 Tagen, um die alte Nummer anzufordern. Planen Sie rechtzeitig, idealerweise mindestens zehn Tage vor Vertragsende, um einen reibungslosen Wechsel sicherzustellen.
  • Datensynchronisation: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kundendaten beim neuen Anbieter genau den Informationen des alten Anbieters entsprechen, um Schwierigkeiten bei der Portierung zu vermeiden.
  • Einschränkungen kennen: Die Mitnahme der Festnetznummer ist nur im gleichen Vorwahlbereich möglich. Bei einem Umzug in eine andere Region erhalten Sie eine neue Telefonnummer.

Wechsel des Anbieters, aber die gewohnte Nummer behalten? Viele Nutzer möchten auch nach dem Wechsel ihres DSL- oder Mobilfunkdienstes weiterhin unter ihrer bisherigen Rufnummer erreichbar sein. Die erfreuliche Nachricht: In den meisten Fällen ist dies machbar. Mit einer schrittweisen Vorgehensweise können Sie Ihre alte Telefonnummer in der Regel problemlos zu Ihrem neuen Anbieter transferieren. Wir zeigen Ihnen in drei einfachen Schritten, wie Sie sowohl Ihre Mobilfunk- als auch Ihre Festnetznummer mitnehmen können.

Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme
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Mobilfunk: Übertragen der eigenen Handynummer

Schritt 1: Den bisherigen Anbieter benachrichtigen

Zunächst sollten Sie Ihren bisherigen Mobilfunkanbieter informieren und die Übertragung Ihrer Telefonnummer (auch als Portierung bekannt) beantragen. Der einfachste Weg ist, dies gleichzeitig mit Ihrer Kündigung zu erledigen, beispielsweise durch die Nutzung unserer Kündigungsvorlagen. Hierbei können Sie auch den Antrag auf die Freigabe der Nummer (Opt-In) stellen und das gewünschte Datum für die Portierung angeben. Seit dem 1. Dezember 2021 sind Gebühren für die Rufnummernmitnahme nicht mehr erlaubt. Zuvor lag die Gebühr bei maximal 6,82 Euro, während sie früher etwa 30 Euro betrug.


Wussten Sie schon? Ihr alter Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Rufnummer freizugeben. Kunden haben ein lebenslanges Recht auf die Nutzung ihrer Telefonnummer.

Schritt 2: Fristgerechte Portierung vorbereiten

Sie haben nun ein Zeitfenster von 30 Tagen, in dem Ihr neuer Anbieter die alte Mobilfunknummer anfordern muss. Sollte dies nicht geschehen, besteht das Risiko, dass Sie Ihr Recht auf die Nummer verlieren, und sie könnte an jemand anderen vergeben werden.


Es ist daher wichtig, Ihren neuen Anbieter rechtzeitig zu kontaktieren und um die Übertragung der Nummer zu bitten. Die Bundesnetzagentur rät, mindestens zehn Tage vor dem Ende des bestehenden Vertrages aktiv zu werden, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten.

Schritt 3: Wichtige Informationen und Einschränkungen berücksichtigen

Für einen reibungslosen Verlauf ist die präzise Übermittlung Ihrer Kundendaten an den neuen Anbieter von großer Bedeutung. Achten Sie darauf, dass diese Informationen genau mit den beim bisherigen Anbieter hinterlegten Daten übereinstimmen, um Schwierigkeiten bei der Portierung zu vermeiden.


Es ist wichtig zu beachten, dass einige Anbieter mehrere Marken betreiben. Zum Beispiel gehört Blau zur Telefónica-Gruppe, die auch Marken wie Fonic anbietet. Wenn Sie von einer dieser Marken zu einer anderen wechseln möchten, ist es häufig nicht möglich, Ihre Rufnummer mitzunehmen. Wenn Sie beispielsweise von einem O2-Vertrag zu Blau wechseln, erhalten Sie in der Regel automatisch eine neue Handynummer.

Internet: Übertragung der Festnetznummer

Schritt 1: Eigenständige Kündigung des Vertrags vermeiden

Bei der Mitnahme einer Festnetznummer ist das Vorgehen anders. Der neue Internetanbieter übernimmt die Verantwortung für die Übertragung der Nummer. Das bedeutet, dass Sie die Kündigung nicht selbst vornehmen sollten. Stattdessen sollten Sie einen Wechsel Ihres Internetanbieters durchführen. Der neue Provider wird dann direkt mit Ihrem bisherigen Anbieter in Kontakt treten, die Portierung anfordern und gleichzeitig die Kündigung des laufenden Vertrags zum festgelegten Termin aussprechen. Ihre Aufgabe beschränkt sich darauf, die Portierung anzustoßen.


Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Mitnahme Ihrer Festnetznummer nur möglich ist, wenn Sie im gleichen Vorwahlbereich bleiben. Das heißt, wenn Sie in eine neue Stadt oder Region mit einer anderen Vorwahl ziehen, müssen Sie sich leider mit einer neuen Telefonnummer zufrieden geben.


Ein weiterer wichtiger Punkt: Sollte der bestehende Anschluss bereits selbst gekündigt worden sein, hat der neue Anbieter in der Regel keine Möglichkeit mehr, diesen zu übernehmen.

Schritt 2: Weit im Voraus planen – Fristen berücksichtigen

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Rufnummernübertragung zu gewährleisten, ist es ratsam, frühzeitig zu planen. Neben der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags, die in der Regel einen Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beträgt, sollten Sie auch eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen einberechnen. Diese Zeit benötigt der neue Anbieter, um die Portierung Ihrer Telefonnummer vorzunehmen. Hierbei ist auch eine Rücksprache mit Ihnen erforderlich: In einem Formular, das der neue Provider Ihnen zusendet, müssen Sie die Mitnahme Ihrer Rufnummer offiziell bestätigen.

Schritt 3: Auf mögliche Einschränkungen achten

Seit dem 1. Dezember 2021 fallen keine Gebühren mehr für die Mitnahme von Rufnummern an. Zudem haben Verbraucher die Möglichkeit, mehrere Telefonnummern zu übertragen; viele Anbieter erlauben die Mitnahme von bis zu 10 Rufnummern.


Wenn der Wechsel des DSL-Anbieters jedoch einen Umzug in einen anderen Vorwahlbereich zur Folge hat, kann die alte Rufnummer nicht übernommen werden. In diesem Fall müssen Sie sich mit einer neuen Telefonnummer begnügen.

FAQ – Häufige Fragen

Die Rufnummernmitnahme startet mit einem Portierungsauftrag, den Sie beim neuen Anbieter erteilen. Dieser stimmt den Termin mit dem bisherigen Anbieter ab und übernimmt in der Regel die erforderliche Kündigung für den Festnetzanschluss. Wichtig ist, dass Ihre Vertrags- und Adressdaten beim alten und neuen Anbieter exakt übereinstimmen, sonst wird der Auftrag abgelehnt.

Beauftragen Sie die Portierung frühzeitig, idealerweise einige Wochen vor dem gewünschten Wechseldatum. Beim Festnetz erfolgt die Mitnahme meist zum Vertragsende, beim Mobilfunk ist sie häufig auch vorzeitig möglich, wobei der alte Vertrag bis zum Laufzeitende weiterläuft. Beachten Sie stets die Kündigungsfristen und stimmen Sie den Schalttermin so ab, dass keine Versorgungslücke entsteht.

Erforderlich sind die zu portierende Rufnummer, Kundennummer und die beim Altvertrag hinterlegte Anschrift beziehungsweise der Vertragsinhaber genau in der Schreibweise des bisherigen Vertrags. Bei Festnetzanschlüssen spielt der Vorwahlbereich eine Rolle, da Nummern ortsgebunden sind. Gegebenenfalls verlangt der neue Anbieter eine Vollmacht, damit er die Portierung in Ihrem Namen durchführen kann.

Die Dauer variiert je nach Anschlussart, beim Mobilfunk sind es oft nur wenige Tage, beim Festnetz typischerweise ein bis zwei Wochen bis zum Schalttermin. Es kann eine einmalige Portierungsgebühr anfallen, die manche Anbieter durch Gutschriften ausgleichen. Während des eigentlichen Umschaltfensters kann es zu kurzen Unterbrechungen kommen, die in der Regel geplant und angekündigt sind.

Eine Festnetznummer ist an den Vorwahlbereich gebunden, bei einem Umzug in ein anderes Ortsnetz ist die Mitnahme in der Regel nicht möglich, es sei denn, der Anbieter stellt eine alternative Lösung wie eine zusätzliche VoIP‑Rufnummer bereit. Bei Problemen mit der Portierung hilft ein Abgleich der Kundendaten und eine erneute Beauftragung über den neuen Anbieter. Für die Übergangszeit kann eine Rufumleitung oder eine temporäre Ersatznummer die Erreichbarkeit sichern.