1&1 Test und Erfahrungen
Tarife, Netz, Service und Erfahrungen mit 1&1 im ausführlichen Anbieter-Test.
Anbieter kündigen
Fristen, Control-Center, Umzug und Word-Vorlage
ℹ Das Wichtigste zusammengefasst:
Wenn Sie 1&1 Internet oder DSL kündigen möchten, sollten Sie zuerst den konkreten Vertrag im 1&1 Control-Center öffnen. Dort sehen Sie Laufzeit, Tarifbestandteile und Zusatzoptionen. Die frühere pauschale Aussage, bei 24 Monaten Laufzeit gelte stets eine Drei-Monats-Frist, entspricht den aktuellen 1&1-Bedingungen nicht.

Die Vorlage ist für Internet- und Festnetzverträge vorbereitet.
1&1 Kündigungs-Adresse:
1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Offizielle 1&1-Hilfe zur Kündigung.
*Die Vorlage ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Vertragsdaten und Fristen vor dem Versand.
Nach den aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 sind Verträge zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder jederzeit danach mit einer Frist von einem Monat kündbar. Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können grundsätzlich mit einer Frist von 14 Tagen beendet werden. Abweichende, produktspezifische Vereinbarungen in Ihrer Vertragszusammenfassung gehen vor.
Den persönlichen Termin, die Laufzeit und einzelne Bestandteile finden Sie im 1&1 Control-Center oder in der App. Prüfen Sie auch Zusatzoptionen separat, denn sie können eigene Bedingungen haben.
1&1 bietet im Control-Center eine Online-Vormerkung an. Nach der Vormerkung ist die Frist zunächst gesichert. Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie nach den aktuellen 1&1-Hinweisen innerhalb von sieben Tagen telefonisch bestätigt werden. Halten Sie dabei Service-PIN, Rufnummer oder Vertragsnummer bereit.
Alternativ ist eine Kündigung mindestens in Textform möglich. Ein Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
Ein Umzug beendet den Vertrag nicht automatisch. 1&1 empfiehlt, den DSL- oder Glasfaserumzug rechtzeitig über das Control-Center zu beauftragen. Kann die vereinbarte Telekommunikationsleistung auch am neuen Wohnort bereitgestellt werden, läuft der Vertrag weiter.
Ist die vertraglich geschuldete Leistung dort nicht verfügbar, besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Informieren Sie 1&1 frühzeitig und reichen Sie die verlangten Nachweise ein. Allein ein Wunsch nach einem anderen Anbieter am neuen Wohnort reicht nicht aus.
Ändert 1&1 Vertragsbedingungen einseitig zum Nachteil des Kunden, kann nach den aktuellen AGB ein Kündigungsrecht bestehen. Die Erklärung kann grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Unterrichtung erfolgen und frühestens zum Zeitpunkt der Änderung wirken. Die Mitteilung des Anbieters muss die konkrete Frist nennen.
Bei erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Leistungsabweichungen kommen Minderung oder außerordentliche Kündigung infrage. Dokumentieren Sie Messungen und Störungsmeldungen und geben Sie 1&1 die Möglichkeit zur Abhilfe. Für besondere Fälle wie Tod des Vertragsinhabers sind geeignete Nachweise erforderlich.
Bei einem Festnetzwechsel mit Rufnummernmitnahme ist es meist sinnvoll, den neuen Anbieter mit Kündigung und Portierung zu beauftragen. Er stimmt den Umschalttermin mit 1&1 ab. Achten Sie darauf, dass Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer in beiden Verträgen übereinstimmen. Die Rufnummernmitnahme ist kostenfrei.
Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung auf Hinweise zur Rückgabe bereitgestellter Hardware und halten Sie die dort genannte Frist ein. Sichern Sie außerdem rechtzeitig E-Mails und Cloud-Inhalte. 1&1 weist darauf hin, dass nach Vertragsende nur noch vorübergehend auf das E-Mail-Postfach zugegriffen werden kann und das Passwort dann nicht mehr geändert werden kann.
Nach den aktuellen AGB ein Monat zum Ende der Mindestlaufzeit oder jederzeit danach. Verträge ohne Mindestlaufzeit sind grundsätzlich mit 14 Tagen Frist kündbar; konkrete Vertragsangaben gehen vor.
Die Vormerkung sichert den Zeitpunkt, muss derzeit aber innerhalb von sieben Tagen telefonisch bestätigt werden.
Die aktuellen AGB verlangen mindestens Textform. Am sichersten sind der offizielle Control-Center-Prozess oder ein nachweisbares Schreiben mit allen Vertragsdaten.
Kann 1&1 die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, gilt ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist.
Bei einer Rufnummernmitnahme sollte möglichst der neue Anbieter die Kündigung und Portierung koordinieren.
Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die 1&1-Kündigungshilfe, die Anleitung zur Online-Vormerkung, die 1&1-AGB und die Hinweise der Bundesnetzagentur.
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