In den vergangenen Jahren hat nicht nur der deutsche Gesetzgeber schrittweise die Rechte der Verbraucher beim Thema mobile Kommunikation gestärkt.
Was tun, wenn man in einer Internet-Abofalle gelandet ist?
Auf eine der Internet-Abofallen trifft der Verbraucher bei kostenfreien Angeboten. Denn im Internet werden allerlei
- Bilder,
- Musik,
- Programme oder
- Rezepte und
- Texte
auch kostenfrei angeboten. Allerdings können solche Angebote einen Haken haben. Dieser Haken liegt dann in der Abfrage persönlicher Daten. Allerdings dürfen diese eigentlich nicht hierfür abgefragt werden, da darin kein Sinn bestünde. Solche Abfragen sollten dann das Misstrauen wecken und den Nutzer abschrecken. Lieber sucht der Internetnutzer dann nochmals nach einer anderen Webseite, die solch ein Angebote ebenfalls führt.
Inhaltsverzeichnis
Fallen in einem Download
Nicht selten kommt es vor, dass ein Internetnutzer im Rahmen eines Downloads über einen angeklickten Haken eine Zustimmung gibt, die er nicht abgeben wollte. Solch eine Zustimmung kann zum Glück widerrufen werden, da an dieser Stelle noch nichts vertraglich abgeschlossen sein darf. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass klar dargestellt sein muss, was der Kunde kostenpflichtig bestellt und was nicht. Eine einfache angeklickte Box kann also zu wenig sein, um einen Vertrag abzuschließen. Kunden können solche Internetfallen abwehren und dem Anbieter mitteilen, dass sie unmittelbar das Angebot kündigen.
Unnötige Nutzerkonten anlegen
Ebenso unnötig können Nutzerkonten sein. In den Geschäftsbedingungen solcher Anbieter können dann die Kunden teils auch nur am Rande erkennen, dass es sich um Angebote mit Kosten handelt. Allerdings muss der Nutzer unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen, wenn diese akzeptiert werden. Sollten sich Internetnutzer allerdings unsicher sein, dann helfen die Informationen im Impressum. Diese zeigen genau, ob ein Anbieter im Ausland sitzt oder ob ein Anbieter ein seriöses Impressum führt. Ein Impressum kann Vertrauen schaffen oder kann verschleiern, wer hinter einem Angebot steht. Unseriöse Angebote müssen unbedingt gemieden werden.
Die Kündigung eines Abos
Der Kunde ist nicht an solch ein Abo gebunden und kann dieses im Zeitraum einer Woche sofort wieder kündigen. Sollten plötzliche Nachrichten von Anwälten kommen, dann muss der Nutzer diese nicht beachten. Wichtig ist, dass ein Rücktritt per E-Mail oder per Einschreiben mitgeteilt wurde.
Forderungen widersprechen
Internetnutzer sollten unbedingt den Forderungen von Anwälten und Klagedrohungen nicht nachgeben. Wenn der Nutzer weiß, dass er oder sie im Recht ist, dann kann er dementsprechend reagieren. Sofern ein klarer und pünktlicher Rücktritt von einem Vertrag vorliegt, der zumindest auch vorsichtshalber bei Unsicherheiten vorgenommen werden sollte, ist der Internetnutzer auf einer recht sicheren Seite.
Rechtlicher Beistand
Sollten sich Internetnutzer trotzdem unsicher sein oder zu spät reagiert haben, dann helfen teils die Verbraucherzentralen vor Ort oder eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt. Sollte es Mahnungen von Rechtsanwälten geben, dann gibt es die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Anwaltskammer oder sogar bei dem Geldinstitut, welches in der Mahnung angegeben ist. Der Rechtsanwalt zeigt hiermit ein unseriöses Verhalten, sodass die Bank die Möglichkeit hätte das Konto des Anwaltes zu kündigen.
Einem möglichen Druck widerstehen
Zeitweise folgen Drohungen, die Pfändungen von Konten und Einkommen, Klagen oder Vollstreckungen beinhalten. Nicht einmal ein Schufa-Eintrag wäre zu befürchten. Die Schufa darf nur Zahlungsversäumnisse aufnehmen, die durch eine Nicht-Zahlung gegenüber unstrittigen Forderungen entstehen. Sofern kein Vertrag zustande gekommen ist, muss nicht reagiert werden. Allerdings ist es notwendig, dass ein Widerspruch in einer korrekten Form erfolgt. Dies ist am besten ein Widerspruch per Einschreiben mit einem Rückschein oder ein Einwurf-Einschreiben. Verbraucherzentralen bieten für die Internetnutzer, die in eine Falle getappt sind, kostenfreie Musterschreiben für einen Widerspruch an. So muss der Seitenbesucher nicht befürchten, dass eine Formulierung nicht akzeptiert wird.
Die beste Vorgehensweise zur Prävention
Eile im Internet ist keine gute Idee. Die User sollten sich Internetseiten möglichst gut ansehen und sollten entscheiden, an welcher Stelle sie einen Download vornehmen. Jeder Schritt im Download muss in Ruhe angesehen und geprüft werden. Kleine Boxen mit Häkchen müssen beachtet werden. Zudem muss ein Internetnutzer auf genutzten Seiten stets die Geschäftsbedingungen und vergleichbare Bedingungen beachten.
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