Seit dem 1. Oktober 2026 gelten bei der Telekom und bei 1&1 neue Preise für zahlreiche Festnetzangebote. Eine pauschale Verteuerung für alle Kundinnen und Kunden gibt es jedoch nicht. Bei der Telekom bleiben laufende Verträge unverändert. Bei 1&1 hängt eine Mehrbelastung für Bestandskunden davon ab, ob sie eine persönliche Änderungsmitteilung erhalten haben.
Für Verbraucher ist deshalb nicht nur die Höhe des Aufschlags entscheidend. Ebenso wichtig ist die Frage, ob ein neuer Vertrag abgeschlossen, ein bestehender Tarif geändert oder ein laufender Vertrag einseitig angepasst wird. Davon hängen auch die Kündigungsmöglichkeiten ab. Stand der Angaben ist der 8. Oktober 2026.
Telekom verlangt bei neuen Abschlüssen mehr
Die Telekom hat ihre regulären Monatspreise zum 1. Oktober angehoben. Nach Angaben eines autorisierten Telekom-Vertriebspartners gelten die neuen Konditionen für Neuabschlüsse, Produktwechsel und Vertragsverlängerungen. Bereits laufende Verträge werden durch diese Anpassung nicht automatisch teurer. Das gilt auch für schon bestellte, aber noch nicht geschaltete Anschlüsse: Maßgeblich bleiben die beim Abschluss vereinbarten Konditionen.
Die Änderungen im Überblick:
- Die regulär vermarkteten MagentaZuhause-Tarife kosten mit Ausnahme von Basic und Start 1 Euro mehr pro Monat.
- Beim Tarif MagentaZuhause XXL Hybrid beträgt der Aufschlag 2 Euro monatlich.
- Glasfasertarife verteuern sich regulär um 2 Euro pro Monat.
- Der Aufpreis für MagentaTV SmartStream steigt von 17 auf 20 Euro monatlich.
Wer einen DSL-Tarif mit SmartStream neu bucht, zahlt beim regulären Monatspreis insgesamt 4 Euro mehr als zuvor. Bei der Kombination aus Glasfaser und SmartStream sind es 5 Euro. Auf ein volles Jahr zum regulären Preis gerechnet entspricht das 48 beziehungsweise 60 Euro zusätzlich. Zeitlich begrenzte Einstiegsrabatte können den Effekt während der Mindestlaufzeit verringern.
Die Änderung ist von der bereits im Frühjahr erfolgten Anpassung ausgewählter Altverträge zu unterscheiden. Informationen zu älteren Telekom-Verträgen mit Preiserhöhung seit April 2026 finden Sie in einem eigenen Beitrag.
1&1 veröffentlicht neue Listenpreise
Auch die 1&1-Preisliste trägt den Gültigkeitsbeginn 1. Oktober 2026. Für DSL-Verträge mit 24 Monaten Mindestlaufzeit nennt sie folgende reguläre Grundgebühren vor möglichen Aktionsnachlässen:
- DSL 16: 39,99 Euro pro Monat
- DSL 50: 44,99 Euro pro Monat
- DSL 100: 44,99 Euro pro Monat
- DSL 250: 49,99 Euro pro Monat
Der einmalige Bereitstellungspreis beträgt in diesen Tarifen laut Preisliste jeweils 49,95 Euro. Routeroptionen kommen gegebenenfalls hinzu. Zusammen mit dem günstigsten aufgeführten HomeServer liegen die monatlichen Listenpreise beispielsweise zwischen 44,98 Euro bei DSL 16 und 54,98 Euro bei DSL 250. Rabatte und andere Vergünstigungen können davon abweichen und müssen vor dem Abschluss in der Vertragszusammenfassung erscheinen.
Nach der Verivox-Recherche sollen außerdem einzelne 1&1-Bestandsverträge um bis zu 3 Euro monatlich angepasst werden. Welche Vertragsgenerationen und wie viele Kunden genau betroffen sind, hat 1&1 öffentlich nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Ohne eine persönliche Mitteilung sollten Bestandskunden daher nicht davon ausgehen, dass ihr Preis automatisch steigt.
Der Aktionspreis allein reicht für den Vergleich nicht aus
Die Preisänderungen zeigen, warum der auffällige Einstiegspreis keine verlässliche Vergleichsgröße ist. Entscheidend sind die Gesamtkosten über denselben Zeitraum. Ein adressbezogener Vergleich verfügbarer Internettarife sollte deshalb mindestens 24 Monate abbilden.
In die Rechnung gehören:
- alle monatlichen Entgelte während und nach der Rabattphase,
- Bereitstellungs- und Versandkosten,
- monatliche Router- oder Modemkosten,
- Gutschriften und Boni mit ihren Bedingungen,
- Zusatzpakete für Fernsehen, Mobilfunk oder Sicherheit,
- Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist.
Auch die Leistung muss vergleichbar sein. 50 Mbit/s im Download sind nicht dasselbe wie 100 Mbit/s, und ein höherer Upload kann bei Videokonferenzen oder Cloud-Backups einen praktischen Vorteil bieten. Bei Glasfaser sollte zudem geprüft werden, ob die Leitung tatsächlich bis in die Wohnung oder nur bis zum Gebäude reicht.
Wann ein Sonderkündigungsrecht besteht
Wer freiwillig einen Neuvertrag, einen Tarifwechsel oder eine Vertragsverlängerung zu den neuen Konditionen abschließt, kann daraus kein Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung des alten Angebots ableiten. Anders ist die Lage, wenn ein Anbieter die Bedingungen eines laufenden Vertrags einseitig zu Ihrem Nachteil ändert.
Nach Paragraf 57 Telekommunikationsgesetz können Verbraucher einen solchen Vertrag in der Regel ohne Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten beenden. Der Anbieter muss die Änderung mindestens einen und höchstens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden klar mitteilen und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten nach Zugang dieser Information erklärt werden; wirksam wird sie frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem auch die Änderung gelten soll.
Ist die anfängliche Mindestlaufzeit bereits vorbei und hat sich der Vertrag stillschweigend verlängert, lässt er sich regelmäßig mit einer Frist von einem Monat kündigen. Vor einer Kündigung sollten Sie allerdings erst die Verfügbarkeit eines Ersatzanschlusses prüfen und den Anbieterwechsel möglichst durch den neuen Anbieter koordinieren lassen.
So prüfen Sie Ihren Vertrag jetzt sinnvoll
- Vergleichen Sie die letzte Rechnung mit der ursprünglichen Vertragszusammenfassung und neuen Mitteilungen.
- Prüfen Sie, ob nur ein Rabatt endet oder ob der eigentliche Grundpreis verändert wird.
- Berechnen Sie die Gesamtkosten für 24 Monate statt nur den Preis der ersten Monate.
- Kontrollieren Sie Routermiete, TV-Pakete und andere Zusatzoptionen separat.
- Prüfen Sie die verfügbare Technik und Geschwindigkeit an Ihrer vollständigen Adresse.
- Bewahren Sie eine Änderungsmitteilung auf und notieren Sie die darin genannte Frist.
Für Telekom-Bestandskunden ohne Tarifänderung besteht wegen der Oktober-Anpassung zunächst kein Handlungsdruck. 1&1-Kunden sollten dagegen genau auf Mitteilungen im Kundenkonto, per E-Mail oder Brief achten. In beiden Fällen lohnt ein Vergleich vor allem dann, wenn eine Rabattphase endet, eine Vertragsverlängerung angeboten wird oder kostenpflichtige Zusatzleistungen kaum genutzt werden.